Hintergrundinformation
Situation von Geflüchteten und Migrantinnen in der Türkei
I. Allgemein
Im Vergleich zu den etwa 2,4 Millionen Asylsuchenden, welche seit Wirksamwerdens des EU-Türkei Deals im März 2016 bis Ende 2018 nach Europa gekommen sind (inklusive derer, deren Asylantrag abgelehnt wurde)[1], waren es bereits Ende 2017 mit über 4 Millionen registrierten Asylsuchenden und temporär Geschützten in der Türkei[2]fast doppelt so viele Menschen. Weniger als 10% davon kommen in den Camps unter.[3]Durch das am 20. März 2016 vereinbarte EU-Türkei Abkommen, wurde die Türkei von einem Transitland auf der Route nach Europa zum Hauptaufnahmeland. Die Einstufung der Türkei als sicherer Drittstaat basiert maßgeblich auf dem Gesetz für internationalen Schutz (Law on Foreigners and International Protection; LFIP), obwohl diese das Regelwerk erst kurz zuvor (2013) als erste asylgesetzliche Regelung überhaupt verabschiedet hatte.[4]Das sehr junge und unerprobte Gesetz, inklusive zahlreicher rechtlicher und prozessualer Mängel[5]wurde im Zuge dessen zur rechtlichen Lebensgrundlage von mehreren Millionen Schutzsuchenderden, während es von den adressierten Institutionen bis heute nicht vollständig implementiert ist.
I a. Mangelhafter rechtlicher Schutz durch das Gesetz für Ausländer und internationalen Schutz (LFIP)
Das LFIP scheitert hinsichtlich der Befriedigung grundlegender Bedürfnisse. So ist die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen stark eingeschränkt und die tatsächliche Gewähr unregelmäßig und schon an sich unzureichend um Grundbedürfnisse zu decken. Auch sieht das Gesetz keine staatlichen Unterkünfte oder monetäre Unterstützung zur Finanzierung dieser vor.[6]Zugleich kann eine Arbeitserlaubnis aber erst sechs Monate nach Registrierung und nur unter gewissen Umständen beantragt werden, wodurch ökonomische Zwänge verschärft werden.[7]Darüber hinaus sind sowohl „Conditional Refugees“ als auch jene unter „Temporary Protection“ für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes in der Türkei durch geographische Limitierung (Aufenthaltsrecht nur in zugewiesener Region; sogenannte Satellite-City) in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt.[8]Im Zuge der Verteilung der Geflüchteten, die vorrangig nach den jeweiligen Kapazitäten der Satellite-Cities und gerade nicht nach humanitären Kriterien vorgenommen wird, werden Familien auseinandergerissen. Hinzu kommt, dass Menschen, welche in der ihnen zugewiesenen Region keine Arbeit finden können und infolgedessen dazu gezwungen sind, diese zu verlassen, dadurch in die Illegalität getrieben und entsprechend von jeglicher staatlicher Unterstützung abgeschnitten werden.[9]Während die Dauer der Gewährung internationalen Schutzes (aller Kategorien) der Entscheidungsgewalt des Directorate General of Migration Management (DGMM) unterstellt ist und so generell mit rechtlichen Instabilitäten einhergeht,[10]weist die „temporary protection“ Regulierung weitere Unsicherheiten auf: Personen gewisser Nationalitäten, wie beispielsweise Syrer*innen (etwa 3,5 Mio. in der Türkei), steht kein Recht auf eine individuelle Prüfung zu. Menschen, welche in diese Kategorie fallen, leben in ständiger Angst vor Massendeportation in ihren Herkunftsstaat, sobald die Lage dort als sicher eingestuft wird.[11]Eine solche Behandlung als „Gast“[12]macht es geradezu unmöglich, ein neues Leben aufzubauen.
I b. Mangelhafte Implementierung des Gesetzes für Ausländer und internationalen Schutz (LFIP)
Darüber hinaus erfahren die meisten Menschen nicht einmal den - bereits in der Theorie unzureichenden - Schutz durch das LFIP, da die garantierten Rechte in der Praxis in vielen Punkten nicht gewährt werden. Die GDMM ist nach wie vor erst im Prozess, notwendige Expertise und Modalitäten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben aufzubauen.[13]Auch operiert UNHCR seit September 2018 nicht mehr in Registrierung und anderen Tätigkeitsfeldern, da all diese an den GDMM übergeben werden sollen. Seither wurden keine Registrierungen mehr durchgeführt, was weitreichende Einschnitte im Leben der Betroffenen zu Folge hat.[14]Mangelnder Zugang zu betreffenden rechtlichen Informationen und Unterstützung[15]erschwert diesen Umstand zusätzlich. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich durch Marginalisierung aufgrund der schwierigen finanziellen Wohnsituation, wodurch die Mehrheit der Geflüchteten weit entfernt vom Zentrum, von Krankenhäusern, Bildungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen lebt[16]und der Zugang zu diesen durch sprachliche Barrieren ohnehin bereits eingeschränkt ist.[17]
II. Situation geflüchteter Frauen*
Etwa die Hälfte aller Geflüchteten und Migrant*innen (77% aller syrischen Geflüchteten)[18]sind weiblich* und aufgrund ihres Geschlechts besonders marginalisiert und diskriminiert. Ihr Alltag ist gezeichnet von besonderer Härte, enormen Herausforderungen und Verantwortung.
II a. Frauen* als alleinige Verantwortungsträgerinnen* in der Familie
Viele weibliche* Geflüchtete in der Türkei tragen erstmals die alleinige Verantwortung für sich und die Familie, nachdem sie Ehemann, Vater, Brüder oder Söhne im Krieg verloren haben. Für viele Frauen*, welche zuvor ganz überwiegend innerhalb der häuslichen Sphäre Verantwortungen übernommen hatten, stellt diese Umstellung eine dramatische Veränderung ihres Lebens dar. Mit Ankunft in der Türkei sind sie plötzlich mit entsprechend unvertrauten Aufgaben konfrontiert. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird zusätzlich durch Herausforderungen wie unbekannten gesellschaftlichen Regeln, institutionellen Funktionsweisen und fremder Sprache erschwert.
II b. Wirtschaftliche Notlage und fehlender Zugang zu Arbeitsmärkten
Ein weiterer Aspekt ist die wirtschaftliche Notlage der geflüchteten Frauen*. Während staatliche Grundversorgung praktisch nicht vorhanden ist, bleibt den meisten der Zugang zum Arbeitsmarkt aufgrund fehlender vorheriger Ausbildung erforderlicher Kompetenzen verwehrt.[19]Die wenigen verbleibenden Möglichkeiten ökonomischer Absicherung sind das Arbeiten in illegalen Arbeitsverhältnissen oder die Verheiratung als Zweitfrau, beide regelmäßig einhergehend mit hohen Risiken bzgl. Diskriminierung, Erniedrigung und geschlechtsspezifischer Gewalt.[20]
Die ständigen Sorgen um die gegenwärtige und zukünftige Situation, sowie die permanente rechtliche, wirtschaftliche und soziale Unsicherheit sind dabei entscheidende Ursachen faktischer sowie mental bedingter Handlungsunfähigkeit der Frauen*; Vorbelastungen durch Kriegserfahrungen, Traumata und Verlust erschweren dies zusätzlich. Ohne soziale, psychologische und rechtliche Unterstützung bleiben den Frauen* notwendige Mittel verwehrt, die aktuellen Hürden zu bewältigen und Kraft zurückzugewinnen, um auf eine neue, positivere Zukunft hinzuarbeiten.
III. Unzureichende Unterstützung und zivilgesellschaftliche Spannungen
Erschwerend zu den institutionellen Mängeln kommt hinzu, dass große Teile der einheimischen Bevölkerung selbst in vielerlei Hinsicht mit ähnlichen Problemen, insbesondere ökonomischer Natur, zu kämpfen haben. Kapazitäten für zivilgesellschaftliches Engagement sind folglich gering und die entsprechend wenigen Organisationen bei Weitem nicht in der Lage, den Bedarf zu decken.[21]Indessen nehmen Spannungen zwischen Einheimischen und Geflüchteten zu.[22]
Quellen
[1] http://www.europarl.europa.eu/external/html/welcomingeurope/default_de.htm; https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Asylum_statistics; [2] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2018, p .9, p. 17.; [3] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 132; p. 67.; [4] Esra Dardağan Kibar, An Overview and Discussion of the New Turkish Law on Foreigners and International Protection, p. 1.; https://www.unhcr.org/tr/en/refugees-and-asylum-seekers-in-turkey; [5] Vgl. Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 25, p. 98.; [6] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 66, 68, 121.; https://www.loc.gov/law/help/refugee-law/turkey.php.; Article 95(1) LFIP.; UNHCR, Turkey Factsheet, October 2017, available at: http://bit.ly/2ysPxlV.; [7] Articles 6-7 Regulation on Work Permit for Applicants for and Beneficiaries of International Protection.; Article 5(1) Regulation on Work Permit for Foreigners under Temporary Protection.; [8]Article 82(1) LFIP; Article 110(4) LFIP Implementing Regulation.; [9] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 59.; [10] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 98.; [11] Art. 16; Art. 11 Temporary Protection Regulation (TPR).; Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 112-113, 125.; [12] Before the Temporary Protection Regulation (TPR) came into force, persons concerned were called “guests”: Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 108.; [13] Information provided by Mülteci-Der, December 2017; Bodrum Women’s Solidarity Association, December 2017.; [14] Without a valid registration-document, a persons‘ residing in Turkey is illegal. Hence, unregistered persons are excluded from all governmental services (education, health, protection, etc.) and frequently will be unlawfully arrested. Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 59.; [15] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 55.; [16] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 70.; [17] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 79.; [18] Strategies of Resistance of Syrian Female Refugees in Şanlıurfa, Rejane Herwig, 01.2018; [19] Refugees International, Legal employment still inaccessible for refugees in Turkey, December 2017, 5, 11-12.; [20] Papatya Bostancı, ‘“Çalışanı Meşgul Etmeyin”: Merdivenaltı Tekstil Atölyelerinde Mülteci Kadın Olmak’, 30 September 2017, available in Turkish at: http://bit.ly/2CLBLNF.; [21] Asylum Information Database (AIDA), Country Report: Turkey, Update 2017, p. 109.;[22]https://www.tagesspiegel.de/politik/syrische-fluechtlinge-in-der-tuerkei-der-unmut-wird-von-tag-zu- tag-groesser/20918624.html